Covid-19 Schutzmassnahmen und Stornobedingungen
Gibt es ein Schutzkonzept und wie sieht dieses aus?
Unser Schutzkonzept richtet sich nach den Vorgaben von Gastrosuisse und kann jederzeit nachgelesen werden!
Wie sehen die Stornierungsbedingungen im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung aus?
Alle Direktbuchungen auf unserer Website, per Telefon oder per Email für die kommende Wintersaison gültig bis am 11. April 2020) beinhalten eine Covid-19-Stornogarantie. Diese besagt im Fall eines erneuten Lockdowns und einer damit einhergehenden behördlichen Schliessung Folgendes:
- Nicht angetretene Buchungen werden zu 100 % zurückerstattet.
- Für bereits angetretene Buchungen gilt die Rückerstattung auf noch nicht getätigte Übernachtungen.
- Nicht angetretene Buchungen aufgrund einer behördlich angeordneten Schliessung der Schweizer Grenzen werden zu 100 Prozent rückerstattet.
Folgende Fälle sind nur teilweise über die Covid-19 Stornogarantie geschüzt. :
- Im Falle einer Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne kommt die Covid-19-Garantie nur teilweise zur Geltung. Wir würden Ihnen in diesem Fall eine 1 jährige Gutschrift für den gesamten Buchungsbetrag ausstellen.
- Wenn die Schweiz im Ausland auf eine Länderliste für eine zwingende Quarantäne gesetzt wird. Auch hier würden wir Ihnen eine 1 jährige Gutschrift für den gesamten Buchungsbetrag ausstellen!
- Wen Ihr Land in der Schweiz auf eine Länderliste für eine zwingende Quarantäne gesetzt wird. Auch hier würden wir Ihnen eine 1 jährige Gutschrift für den gesamten Buchungsbetrag ausstellen!
Welche Grundregeln gibt es für den Aufenthalt zu beachten?
- Unsere Vorgaben sowie die Richtlinien des BAG sind jederzeit einzuhalten. Wir zählen auf Eure Eigenverantwortung und den Respekt untereinander.
- Bei Krankheitssymptomen sollte eine Reise nicht angetreten werden.
- Wir empfehlen die Nutzung von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten.
- Alle öffentlichen Räume werden mit einer Personenanzahl deklariert. Wir bitten Euch die Obergrenze jederzeit nicht zu überschreiten.
Was muss ich für einen Besuch im Restaurant oder für das Frühstück beachten?
- In Restaurants und dem Frühstücksbereich gilt eine Sitzpflicht sowie eine Maskenpflicht für Mund und Nase.
- Sobald Ihr Euch am Sitzplatz befindet, kann der Maskenschutz abgenommen werden. Generell gilt, wo der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, sollte eine Maske getragen werden.
- Wir bitten Euch vor Bedienung am Buffet die Hände gründlich zu desinfizieren.
- Um einen vermischen der Gästegruppen zu vermeiden, können die Gäste für das Frühstück jederzeit in Zeitfenster eingeteilt und die Gäste beim Check-In darüber informiert werden.
Was passiert, wenn ich vor der Anreise an Covid-19 erkranke oder mich in Quarantäne befinde?
Im Falle einer Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne kommt die Covid-19-Garantie leider nicht zur Geltung. Wir empfehlen Euch deshalb, vor Antreten der Reise eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen.
Was passiert, wenn ich mich während des Aufenthalts unwohl fühle oder mit einer möglicherweise infizierten Person Kontakt hatte?
Wir bitten Euch, bei Verdacht auf Ansteckung weiteren Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und das Rezeptionsteam zu informieren. Eine Rückerstattung ist in Krankheitsfällen leider nicht möglich. Tipp: Auch diesen Fall deckt in der Regel eine entsprechende Reiseversicherung ab.